Mietlokalitäten
Die Details zur Raumausstattung finden Sie direkt beim Online-Dienst.
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Die Belegung des Schützenhauses entnehmen Sie hier.
Das Schützenhaus ist wegen Sanierungsarbeiten vom 15. August 2023 bis 31.12.2023 geschlossen.
Turnhallen Neumatt und Aussenanlagen
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Bitte erkundigen Sie sich, ob Sie für Ihren Anlass eine Bewilligung benötigen.
Anlassbewilligungen
Die Einwohnergemeinden sind gemäss § 100 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes WAG zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen wenn:
- ein öffentlicher Anlass oder eine öffentliche Veranstaltung nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet.
- alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.
- öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Je nach Grösse des Anlasses/Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.
Bei der Anmeldung eines Anlasses oder einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für die Erteilung von Anlassbewilligungen können Gebühren erhoben werden.
Brandschutz bei Veranstaltungen
Bei Anlässen und Veranstaltungen sind die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Gerne verweisen wir Sie auf die Checkliste "Bandschutz bei Veranstaltungen" der Solothurnischen Gebäudeversicherung.