Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Urne Öffnungszeiten

Urne beim Gemeindehaus: Am Abstimmungs- oder Wahlsonntag, jeweils von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr.

Urnenstandort

Gemeindehaus, Alte Landstrasse 3, 4657 Dulliken (im Parterre)

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister (Schalter Einwohnerkontrolle) persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und stecken ihn in das Sichtfenster des Zustellkuverts, so dass die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  3. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Kuvert und kleben dieses zu.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), es während der ordentlichen Gemeindeöffnungszeiten am Schalter Einwohnerkontrolle abgeben oder es in den extra dafür vorgesehenen Briefkasten rechts neben dem Eingang des Gemeindehauses einwerfen. Der Brief muss spätestens am Samstag, 18.00 Uhr beim Stimmregisterbüro eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benutzt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist