Beglaubigungen
Die Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien wird durch die Gemeindeschreiberei ausgeführt.
Unterschriften von Vollmachten, Bürgschaften oder ähnliches können nur dann beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift im Beisein des Beglaubigers geleistet wird. - Das Gleiche gilt für Beglaubigungen von Fotokopien; das Original muss zwingend vorgelegt werden.
Für Beglaubigungen empfehlen wir, einen entsprechenden Termin mit Michael Steiner (Gemeindeschreiber) oder Alexandra Kuhn (Stv. Gemeindeschreiberin) zu vereinbaren. Termine für Beglaubigungen können auch ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung vereinbart werden.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 062 285 57 70 | michael.steiner@dulliken.ch |