Beglaubigungen
Unterschriften von Vollmachten, Bürgschaften oder ähnliches können nur dann beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift im Beisein des Beglaubigers geleistet wird. - Das Gleiche gilt für Beglaubigungen von Fotokopien; das Original muss zwingend vorgelegt werden.
Es wird empfohlen, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 062 285 57 70 | michael.steiner@dulliken.ch |