Die Einwohnergemeinden sind gemäss § 100 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes WAG zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen wenn:
- ein öffentlicher Anlass oder eine öffentliche Veranstaltung nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet.
- alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.
- öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Je nach Grösse des Anlasses/Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.
Bei der Anmeldung eines Anlasses oder einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für die Erteilung von Anlassbewilligungen können Gebühren erhoben werden.
Brandschutz bei Veranstaltungen
Bei Anlässen und Veranstaltungen sind die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Gerne verweisen wir Sie auf die Checkliste "Bandschutz bei Veranstaltungen" der Solothurnischen Gebäudeversicherung.