Ortsplanungsrevision (OPR)

1. Übersicht zu den Dokumenten der zweiten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision (OPR)

Der Planungsbericht bietet einen guten Überblick über alle Inhalte der zweiten Auflage der Ortsplanungsrevision in Textform.

Genehmigungsinhalt der zweiten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision

  • Änderungen Bauzonenplan gegenüber der ersten öffentlichen Auflage der OPR (Genehmigungsinhalt)

- Teilplan 1 (Geänderte Zonierungen Kreuzweg, Badrain, Schäfer)

- Teilplan 2 (Grundwasserschutzzone, Zonierung Untere Ey, Trottoir Bodenackerstrasse)       

- Teilplan 3 (Erschliessung Säliloch, Gestaltungsplan Dorfstrasse, Erschliessungsplan Sandrain)

 

  • Änderungen Erschliessungsplan gegenüber der ersten öffentlichen Auflage der OPR (Genehmigungsinhalt)

- Teilplan 1 (Erschliessungsplan Sandrain, Erschliessung Kirchweg)

- Teilplan 2 (Erschliessung Säliloch)

- Teilplan 3 (Trottoir Bodenackerstrasse)

- Teilplan 4 (Fusswegverbindung Bodenacker)

 

  • Änderungen Gesamtplan gegenüber der ersten öffentlichen Auflage der OPR (Genehmigungsinhalt)

- Teilplan 1 (Dorfebene: Bachlauf Mülibach, Naturobjekt GB 565 /  Engelberg/Schürli: Anpassung Landschaftsschutzzone)

- Teilplan 2 (Anpassung Landschaftsschutzzone Engelberg)

 

 

 

2. Zweite Öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision

Die zweite öffentliche Auflage der totalrevidierten Ortsplanung findet vom 3. Juli bis

22. August 2025 statt.

 

Wo kann ich die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision einsehen?

Die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision sind vom 3. Juli bis 22. August 2025 während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Obergeschoss des Gemeindehauses (Foyer) einsehbar.

 

3. Welche Mitwirkungsrechte habe ich während der zweiten öffentlichen Auflage der

Alle Personen und Institutionen, welche durch die Inhalte der totalrevidierten Nutzungsplanung direkt berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse haben, können Einsprache erheben.

Einsprachen können nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision eingereicht werden.

 

Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§16, Abs 1 PBG). Sämtliche Einsprachen sind bis spätestens am 22. August 2025 an folgende Behörde zu richten:

Gemeinderat Dulliken, Alte Landstrasse 3, 4657 Dulliken

 

Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung der Einwohnergemeinde Dulliken

Ab Beginn der öffentlichen Auflage der Ortsplanung sind für die Erteilung von Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente einzuhalten (§15, Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt. Bezüglich der neuen Nutzungspläne und Reglemente kommen die Aktualisierungen gegenüber der ersten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision (OPR) ab Beginn der zweiten Auflage der OPR am 3. Juli 2025 zur Anwendung.