Jungbürger und Jungbürgerinnen

 

 

Die Jungbürger und Jungbürgerinnen werden jeweils am 1. August anlässlich der Bundesfeier offiziell vereidigt. Ab diesem Zeitpunkt können sie sich persönlich  ins politische Leben einbringen, an den Gemeindeversammlungen teilnehmen sowie über Gemeinde-, Kantons- und eidgenössischen Vorlagen abstimmen.

Gleichzeitig werden sie an einen "Jungbürger-Anlass" eingeladen, welcher zusammen mit Mitglieder der Jugend- und Eventkommission sowie mit Behördenmitgliedern durchgeführt wird.

Des Weiteren besteht in Dulliken der 1.-Mai-Brauch bzw. die "Stäckli-Buebe"-Tradition. Stäckli-Buebe sind Jungbürgerinnen und Jungbürger, welche im 19. Lebensjahr sind. Nebst dem Verkauf von Klebern werden in der Nacht auf den 1. Mai ein "Mai-Tannli"  gestellt und Gartengeräte und Gegenstände "verschleickt", welche dann auf dem Rasen vor der kath. Kirche deponiert werden (vgl. Handbuch für Stäckli-Buebe).

Ob die «Stäcklibuebe»-Tradition stattfindet oder lediglich ein Mai-Tannli gestellt wird, entscheiden die jeweiligen Jungbürgerinnen und Jungbürger selbst. Wird die Tradition durchgeführt, werden die Einwohner:innen Dullikens frühzeitig durch einen Flyer informiert.