Hundehaltung: Hundesteuer/Sachkundenachweis
Bezug der Hundesteuer
Die Hundesteuer ist für jeden Hund, der am 1. April älter als 3 Monate ist, zu entrichten. Die Hundesteuer beträgt CHF 80.00 pro Hund (vorbehältlich der Einführung einer kantonalen Gebühr).
Die Hundesteuer wird im Laufe des Monats April durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.
Von der Abgabe befreit sind:
- Hunde, die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachkorps und der Armee
- Blindenführhunde
Die Hundehalter*innen sind bei der Hundedatenbank www.amicus.ch für folgende Ereignisse zuständig:
- Halterwechsel (Weitergabe bzw. Übernahme eines Hundes)
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
Neue Hundehalter*innen werden gebeten, sich zwecks Registrierung bei AMICUS bei der Finanzverwaltung zu melden.
Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung entnehmen Sie bitte aus untenstehenden Links:
- Hunde - Amt für Landwirtschaft - Kanton Solothurn
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (admin.ch)
- AMICUS Identitas AG
- STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Hund!
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Finanzverwaltung | 062 285 57 66 | finanzen@dulliken.ch |