Asyl- und Flüchtlingswesen

Asyl und Flüchtlingswesen

Alle solothurnischen Einwohnergemeinden sind verpflichtet, asylsuchende Personen aufzunehmen. Der Regierungsrat legt die Verteilzahl fest, nach der den Einwohnergemeinden bzw. den Sozialregionen asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen im Verhältnis zur Einwohnerzahl zugewiesen werden. Die Sozialregion Oberes Niederamt gewährleistet die Unterbringung und Betreuung der zugewiesenen Personen.

Die Betreuung von Personen, deren Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren anerkannt worden ist, obliegt der jeweiligen zuständigen Sozialregion.
 

Öffnungszeiten:

  • Montag: 09.30-11.00 Uhr
  • Mittwoch: 09.30-11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.