Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutz
Wir führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Abklärungen durch und erstellen Sozialberichte. Weiter obliegt uns die professionelle Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes im Rahmen des Gesetzes (Art. 390 ff. ZGB). Durch die behördlichen Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes wird das Wohl und der Schutz hilfsbedürftiger Personen sichergestellt.


Gefährdungsmeldung
Jede Person kann der KESB Meldung erstatten, wenn sie von einer Gefährdung des Kindeswohls Kenntnis erhält oder wenn eine erwachsene Person hilfebedürftig erscheint. Ist eine Gefährdungsmeldung angebracht? Wir beraten Sie gerne.

Private Mandatstragende
Auch Privatpersonen, Angehörige und Verwandte können als Beistand oder Beiständin ernannt werden, sofern sie für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet sind und die erforderliche Zeit einsetzen können und die Aufgaben selber wahrnehmen (Art. 400 ZGB). Haben Sie Interesse daran, ein oder mehrere Mandate zu führen? Dann melden Sie sich bei uns.

 

Öffnungszeiten:

  • Montag: 09.30 - 11.45 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
  • Dienstag: 09.30 - 11.45 Uhr
  • Mittwoch: 09.30 - 11.45 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
  • Donnerstag: 09.30 - 11.45 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
  • Freitag: 09.30 - 11.45 Uhr

 Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch zu vereinbaren.

Persönliche Hilfe Vormundschaftliches

Für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung und vermitteln den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen d…

Für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung und vermitteln den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen der Sozialbetreuung.

Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

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