Grünabfuhr
- Garten- und Küchenabfälle (ohne Speisereste und Fleischabfall)
 - Baum- und Heckenrückschnitt (bitte gebündelt bereitstellen: Länge 1.20 m, Durchmesser ca. 50 cm, Gewicht bis 30 kg / Äste bitte nicht länger als 1.50 m)
 - Laub
 - Unkraut
 - Rasen
 - Kleintiermist / Federn
 - Topfpflanzen (mit Erde aber ohne Topf)
 
Tipps
- Deponie am Strassenrand
 - Uneingeschränkte Containerleerung mit Jahresvignette möglich.
 
Wichtig
- Grüngutmarken (10 kg/20 kg) ausserhalb der Behältnisse gut sichtbar anbringen.
 - Abreiss-Containerplomben gut sichtbar am Container anbringen.
 - Jahresvignetten gut sichtbar an der Frontseite des Containers anbringen (nicht auf dem Deckel!)
 - Das Verbrennen von Grüngut ist verboten (Mottfeuer)!
 - Hundekot, Katzenstreu und Holzasche gehören nicht in die Grünabfuhr!
 
Gebühren
Abreiss-Containerplombe bis 160 Liter: Fr. 11.05
Abreiss-Containerplombe bis 240 Liter: Fr. 16.25
Abreiss-Containerplombe bis 660 Liter: Fr. 45.50
Die Abreiss-Containerplomben erhalten Sie einzeln oder in Gitter à 10 Stück!
Verkaufsstellen: Finanzverwaltung Dulliken und Coop Dulliken
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Grüngutmarke 10 kg: Fr. 6.25
Grüngutmarke 20 kg: Fr. 12.10
Jahresvignette für Container bis 160 Liter: Fr. 227.50
Jahresvignette für Container bis 240 Liter: Fr. 342.00
Jahresvignette für Container bis 660 Liter: Fr. 761.00
Die Grüngutmarken erhalten Sie einzeln oder in Bogen à 10 Stück!
Verkaufsstelle: Finanzverwaltung Dulliken
Die neuen Jahresvignetten - gültig vom 1. April bis 31. März des Folgejahres - erhalten Sie jeweils ab ca. Mitte März.
Regelmässige Abfuhr
| Regelmässige Abfuhr | 
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| b) Grünabfuhren |