Kieferorthopädische Behandlungen (Schulzahnpflege)

An welche Behandlungen beteiligt sich die Gemeinde?

Die Gemeinde leistet im Rahmen der Schulzahnpflege Kostenbeiträge an kieferorthopädische Behandlungen, welche die Kriterien der Schwerebewertungsliste des kantonalen Schulzahnarztes, Solothurn erfüllen. Kosmetische Massnahmen sind nicht beitragsberechtigt. 

Im Rahmen seiner Untersuchungen befindet der Schulzahnarzt über die Beitragsberechtigung und nimmt gegebenenfalls die Überweisung an den Spezialisten vor. Diese Überweisung durch den Schulzahnarzt ist zwingende Voraussetzung für einen Gemeindebeitrag. Überweisungen durch den privaten Zahnarzt werden nicht akzeptiert.


Wie ist vorzugehen?

  1. Die Rechnung des Kieferorthopäden ist zu bezahlen. 
  2. Die Rechnung ist zwingend der Krankenkasse zur Abrechnung einzureichen. 
  3. Für jede Rechnung ist ein Gesuchsformular auszufüllen. 
  4. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist zusammen mit folgenden zwingend notwendigen Beilagen der Gemeindeverwaltung einzureichen


Beitragsberechtigt sind die Behandlungskosten nach Abzug des Krankenkassen-Beitrags, wobei eine minimale Kostenbeteiligung der Krankenkasse von 50 % zu Grunde gelegt wird.


Wie wird Ihr Gesuch behandelt?

  1. Sie reichen Ihr Gesuch der Gemeindeverwaltung ein.
  2. Diese prüft die Vollständigkeit und leitet das Gesuch an den Schulzahnarzt weiter.
  3. Der Schulzahnarzt prüft die Beitragsberechtigung.
  4. Die Gemeindeverwaltung erstellt die Beitragsabrechnung und nimmt die Verfügung vor. 

Von der Einreichung des Gesuchs bis zur Vergütung des Gemeindebeitrages können bis zu zwei Monate verstreichen. In der Regel erfolgt die Auszahlung allerdings innert Monatsfrist.