Hundehaltung: Hundesteuer/Sachkundenachweis

Bezug der Hundesteuer

Die Hundesteuer ist für jeden Hund, der am 1. April älter als 3 Monate ist, zu entrichten. Die Hundesteuer beträgt CHF 120.00 pro Hund (inkl. Gebühr von CHF 40.00 für die kantonale Kennzeichnungskontrolle).

Die Hundesteuer wird im Laufe des Monats April durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.

Von der Abgabe befreit sind:

  • Hunde, die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind
  • Diensthunde der Polizei, des Grenzwachkorps und der Armee
  • Blindenführhunde

Die Hundehalter*innen sind bei der Hundedatenbank www.amicus.ch für folgende Ereignisse zuständig:

  • Halterwechsel (Weitergabe bzw. Übernahme eines Hundes)
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

Neue Hundehalter*innen werden gebeten, sich zwecks Registrierung bei AMICUS bei der Finanzverwaltung zu melden.

 

Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung entnehmen Sie bitte aus untenstehenden Links:

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Hund!

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