BeglaubigungenUnterschriften von Vollmachten, Bürgschaften oder ähnliches können nur dann beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift im Beisein des Beglaubigers geleistet wird. - Das Gleiche gilt für Beglaubigungen von Fotokopien; das Original muss zwingend vorgelegt werden.
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