Feuerwehr

Feuerwehrpflicht

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner ist mit dem Jahr, in welchem sie/er das 21. Altersjahr vollendet, feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 48. Lebensjahr.

Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch...
... a) persönliche Leistung von Feuerwehrdienst oder
... b) Bezahlen einer jährlichen Ersatzsteuer


Feuerwehr Dulliken
Notruf Nr.: 118

Dulliken verfügt über ein äusserst erfahrenes und kompetentes Feuerwehrteam, welches nicht nur bei Bränden umgehend zur Stelle ist, sondern auch bei Herznotfällen jederzeit innerhalb weniger Minuten vor Ort die so wertvolle erste Hilfe leistet.


Für Fragen rund um die Feuerwehr steht Ihnen der Feuerwehrkommandant jederzeit gerne zur Verfügung:

Tobias Weidmann
Alte Landstrasse 3b, 4657 Dulliken
Tel. 079 207 48 13
E-Mail: tobias.weidmann@dulliken.ch
Feuerwehrmagazin: 062 295 11 51