Abmeldung/Wegzug

Abmeldung innerhalb der Schweiz

Die gesetzliche Abmeldepflicht beträgt 14 Tage ab Umzugsdatum (§ 3 Abs. 2 GG).

 

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Bitte bringen Sie (falls vorhanden) Ihren Schriftenempfangsschein mit.

Unumgänglich ist, dass Sie uns die korrekte Wegzugsadresse und das Wegzugsdatum gemäss Ihrem neuen Mietvertrag angeben. (Bitte Mietvertag auf Anfrage vorweisen.)

Gegen Unterschrift erhalten Sie von uns Ihren Original-Heimatschein ausgehändigt, den Sie für die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde benötigen.

 

Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

EU/EFTA

Bitte bringen Sie uns die Ausländerausweise sämtlicher Familienmitglieder mit.

Wir benötigen von Ihnen die korrekte Wegzugsadresse und das Wegzugsdatum gemäss Ihrem neuen Mietvertrag. (Bitte Mietvertrag auf Anfrage vorweisen.)

 

Drittstaat

Bitte bringen Sie Ihren Ausländerausweis (Kreditkartenformat) mit. Sie erhalten von uns eine Abmeldebescheinigung für Ihre Zuzugsgemeinde.

Wir benötigen von Ihnen die korrekte Wegzugsadresse und das Wegzugsdatum gemäss Ihrem neuen Mietvertrag. (Bitte Mietvertrag auf Anfrage vorweisen.)

 

Abmeldung ins Ausland

 

Ausländerinnen und Ausländer mit Ausländerausweis L oder B (Quellenbesteuert)

  • Angabe der Wegzugsadresse im Ausland mit Wegzugsdatum

  • Sie erhalten von uns eine Abmeldebescheinigung. Diese benötigen Sie für die Kündigung der CH-Krankenversicherung.

  • Abgabe Ihres Original-Ausländerausweises vor Abreise

 

Schweizer Staatsbürger und Ausländer mit C-Ausweis (ordentliche Steuerpflicht)

Bitte melden Sie sich 2 - 3 Monate vor Abreise am Schalter der Einwohnerkontrolle.

Persönliches Erscheinen ist unumgänglich!

  • Wegzugsadresse im Ausland mit Wegzugsdatum

  • Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz

  • Ausländer/innen vor Ausreise: Abgabe des Original Ausländerausweises bei der Einwohnerkontrolle

  • Schweizer Staatsbürger erhalten bei der Abmeldung den Original-Heimatschein ausgehändigt

  • Die Steuererklärung des laufenden Jahres muss vor der Abreise eingereicht und entsprechende Steuerausstände beglichen werden

     

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