eUmzugCH: Abmeldung

Abmeldung / Wegzug Einwohner

Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.

Ihre Abmeldung können Sie auch online vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort per eUmzug anmelden müssen. Sollte die Gemeinde eUmzug nicht anbieten, muss die Anmeldung persönlich erfolgen.

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Nach erfolgtem eUmzug senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu. 

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Schweizer und Ausländer mit C-Bewilligung müssen mindestens 2 - 3 Monate vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei kommen, da wir das Steueramt informieren müssen. Die Steuererklärung muss vor dem Wegzug eingereicht werden.

Für die Abmeldung ist die Adresse des Reiseziels/Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.

Quellensteuerpflichtige können sich auch kurzfristig persönlich abmelden. eUmzug ist nicht möglich.

 

 

 

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