Verpflichtungserklärung (Besuchsaufenthalte mit Visumspflicht)

Visumantrag

Vorgehen:

  • Der/die BesucherIn muss in ihrem/seinem Land das Schweizer Konsulat aufsuchen und einen entsprechenden Visumsantrag stellen (das Vorliegen einer schriftlichen Einladung des/der GastgeberIn aus der Schweiz ist von Vorteil)
  • Das Schweizer Konsulat prüft den Antrag und schickt diesen an das zuständige Bundesamt in der Schweiz; dieses schickt dem/der GastgeberIn (GarantIn) das vorausgefüllte Formular "Verpflichtungserklärung" zur Kontrolle, Ergänzung und Unterschrift.
  • Das unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Formular muss sodann bei der Einwohnerkontrolle abgegeben werden. Dieses wird von uns postwendend der zuständigen kantonalen Ausländerbehörde zur Bearbeitung weitergereicht.
  • Der/die GastgeberIn (GarantIn) erhält von der kantonalen Behörde in der Folge Bescheid bezüglich des weiteren Vorgehens und der weiter benötigten Unterlagen und Belege.
  • Diese sind sodann durch den/die GastgeberIn (den/die GarantIn) erneut bei der Einwohnerkontrolle abzugeben. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Gebühren von Fr. 10.00 für die Steuerauskunft fällig.
  • Die Einwohnerkontrolle prüft die Unterlagen auf Ihr Richtigkeit und Vollständigkeit hin und leitet diese weiter an die kantonale Ausländerbehörde, welche sodann ihren definitiven Entscheid fällt.

Preis

10.00
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