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SOZIALREGION OBERES NIEDERAMT (SON) der Einwohnergemeinden Dulliken, Lostorf, Obergösgen, Starrkirch-Wil und Stüsslingen
Das per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte Sozialgesetz verpflichtet die Gemeinden zur Bildung von Sozialregionen, welche mindestens ein Gebiet von 12'000 Einwohner/innen umfassen und die Wirkungsfelder im Sinne des Sozialgesetzes möglichst umfassend abdecken.
Die Einwohnergemeinden Dulliken, Lostorf, Obergösgen, Starrkirch-Wil und Stüsslingen haben sich per 1. Januar 2009 zur Sozialregion Oberes Niederamt - kurz SON - zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit wurde in einem öffentlich-rechtlichen Zusammenarbeitsvertrag geregelt. Die Gemeinde Dulliken fungiert als Leitgemeinde. In der Gemeinde Lostorf wurde eine Zweigstelle geschaffen. Entscheidbehörde ist die Regionale Sozialbehörde Oberes Niederamt SON. Sie setzt sich zusammen aus je einer/einem Delegierten jeder Mitgliedsgemeinde sowie je einem Ersatzmitglied. Die Sozialbehörde berät sämtliche in den Wirkungskreis der SON fallenden Geschäftsfälle und entscheidet über die zu treffenden bzw. zu verfügenden Massnahmen. Die Behörde tagt in der Regel alle 2 Wochen. Die SON zeichnet verantwortlich für folgende 4 Wirkungskreise: I) SOZIALHILFE - Information, Triage, Soforthilfe: Anbieten einer Auskunfts- und Informationsstelle, Wahrnehmen von Erstkontakten und Zuweisung nach Zuständigkeiten, Durchführen von Check-In, Kurzberatungen und Soforthilfe
- Wirtschaftliche Sozialhilfe: Durchführung von Bedarfsabklärungen, Ausrichten der Sozialhilfe, Sicherstellen der Ansprüche Dritter, Massnahmen zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung, Vermitteln externer Unterstützung, Gewähren genereller Unterstützung
- Dienstleistungen für Behörden und Öffentlichkeit: Führen des Sozialhilfe-Sekretariates, Beratung, Schulung und Projektarbeit bezüglich Sozialhilfe, Mitarbeit in Berufs- und Fachkommmissionen, Umsetzen von Weisungen des Kantons
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Dulliken und Starrkirch-Wil werden betreut durch unsere Mitarbeitenden in Dulliken: Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Lostorf, Obergösgen und Stüsslingen werden betreut durch unsere Mitarbeiterin der Zweigstelle Lostorf: II) AMTSVORMUNDSCHAFT - Information, Triage, Soforthilfe: Anbieten einer Auskunfts- und Informationsstelle, Wahrnehmen von Erstkontakten und Zuweisung nach Zuständigkeiten, Durchführen von Check-In, Kurzberatungen und Soforthilfe
- Kindesschutz: a) Durchführen von Abklärungen: Gefährdungsmeldungen, persönlicher Kontakt, Vaterschaftsabklärungen, Installieren der gemeinsamen elterlichen Sorge, Änderungen in Eheschutz- und Scheidungsverfahren b) Vormundschaftliche Massnahmen: Führen der Massnahmen, Einweisungen, Beratung von privaten Mandatsträger/innen, Führen des VB-Sekretariats, Beratungen, Schulungen, Orientieren von Behörde und Öffentlichkeit, Projektarbeiten, Mitarbeit in Berufs- und Fachkommissionen
- Erwachsenenschutz: Vormundschaftliche Massnahmen analog zum Kindesschutz
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Dulliken und Starrkirch-Wil werden betreut durch unsere Mitarbeitenden in Dulliken: Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Lostorf, Obergösgen und Stüsslingen werden ebenfalls in Dulliken betreut: III) AHV-ZWEIGSTELLE - Führen der AHV-Zweigstelle: Informations- und Beratungsstelle in den Bereichen Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige, AHV-Versicherungsausweis, Erwerbsersatzordnung, Familienzulagen, Kinderzulagen, BVG/UVG, Mithilfe beim Anmelden von AHV-Ergänzungsleistungen, Information, Anmelden und Überprüfen, Krankheitskosten, Dossierführung, Abweisungen, Umsetzen von Weisungen des Kantons, Kreisschreiben und Mitteilungen, Zweigstellenrevisionsbericht, Jahresbericht AKS
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Dulliken und Starrkirch-Wil werden betreut durch unsere Mitarbeiterin in Dulliken: Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Lostorf, Obergösgen, Stüsslingen werden betreut durch unsere Mitarbeiterin der Zweigstelle Lostorf: IV) GEMEINDEARBEITSAMT Information und Beratung von arbeitslosen und stellensuchenden Personen, Zuständigkeitsprüfung, Anmelden ALV, Wieder- und Abmeldungen, statistische AufgabenEinwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Dulliken und Starrkirch-Wil werden betreut durch unsere Mitarbeiterin in Dulliken: Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Lostorf, Obergösgen, Stüsslingen werden betreut durch unsere Mitarbeiterin der Zweigstelle Lostorf:
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Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Die Sozialregion Oberes Niederamt SON arbeitet unter anderem mit folgenden Organisationen zusammen:
I) Zweckverband Familienberatung und Mütter-/Väterberatung Olten-Gösgen Die Zusammenarbeit mit der Familienberatungsstelle Olten-Gösgen umfasst: Grundangebot: Beratung von Einzelnen, Paaren, Familien; Situationsabklärungen und Einleitung von Hilfe bei finanziellen Problemen; Beratung von Mandatsträgern und Behörden; Vermitteln anderer Fachstellen Mütter-/Väterberatung: Beratung von ElternErweiterte Dienstleistungen: Abklärungen zum Schutze des Kindes nach ZGB; Führen der Mandate bei Kindern; Abklärung komplexer Massnahmen bei Erwachsenen II) Suchthilfe Region Olten Die Zusammenarbeit mit der Suchthilfe Region Olten umfasst: Grundangebot: - Information von Behörden, Öffentlichkeit und Angehörigen; präventive Aufgaben, Abklärungen, Beraten und Begleiten Süchtiger, Führen der Stadtküche, Betreiben von Tagesstrukturen
Spezifisches Angebot: - Betreiben eines begleitenden Wohnens für Süchtige, Führen eines Case-Managements, Führen von Fällen inkl. Geldauszahlungen
III) Weitere Partner - Spitex sowie Alters- und Pflegeheime
- AWA (RAV, RAV+, Case Management Stellen)
- IV-Beratungsstellen
- Andere Sozialregionen
- Fachhochschulen (Beratung)
- Beratungsstellen wie Pro Infirmis, Pro Senectute, Procap, etc. sowie privatwirtschaftlich organisierte Stellen (z. B. FASO)
- Vereine, Fonds und Stiftungen (z. B. Menschen in Not, serfisches Liebeswerk, etc.)
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